31.08.2011 - 11 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 31.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Beschluss 2011 / MC / 264 vom 08.06.2011-Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck der Stadt Malchin aufgehoben.
Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,
- über den Verlauf der Öffentlichkeitsbeteiligung, die eingehenden Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie den
Fortgang der Bebauungsplanung im zuständigen Fachausschuss zu berichten.
Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen
vom 26.09.2011 bis zum 07.11.2011
im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308,
17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
dienstags 08.00 11.30, 13.30 17.30 Uhr,
mittwochs 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
donnerstags 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
freitags 08.00 12.00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich ausliegen.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
