27.06.2011 - 12 Aufhebung des Beschlusses 2011/MC/264 zur 2. Än...

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Wortprotokoll

Die Aufhebung des Beschlusses wird erforderlich, da entgegen in der zur Auslegung bestimmten ursprünglichen Fassung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 9 „Koestes Eck“ drei Teilbereiche erweitert waren, diese aber Teile eines vorhandenen Biotops mit naturschutz-rechtliche Belange berühren, (wie das Biotop Nr. 04980, mit geschützten Gebüsch/Strauch-gruppe in einer Größe von 4.738 m² davon Teilbereiche). Von diesem Biotop waren drei Teilflächen berührt, die als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Baunutzungsverordnung mit der Festsetzung Sondergebiet Bootshäuser festgesetzt waren. Diese sind in der neuen

B-Planänderung korrigiert worden. Die Begründung zum B-Plan wurde entsprechend der Änderung überarbeitet.

Diesbezüglich ist durch die Verwaltung ein Beschluss zu einer der nächsten Stadtvertreter-sitzungen vorzubereiten.

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