28.09.2011 - 5 Nachträgliche Genehmigung von über- und außerpl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussvorschlag wird berichtigt. Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6750.6790 „Innere Verrechnung“ für Straßenreinigung und Winterdienst beläuft sich auf 159.700,00 €.

Die Ausschussmitglieder hinterfragen die sehr hohe Abweichung zum Planansatz in dieser Haushaltsstelle.

Die Mehrausgaben werden begründet durch den manuellen und maschinellen Winterdienst im ersten und letzten Quartal 2010. So sind im Zeitraum vom 1.1.-31.3.2010 Kosten für den Winterdienst in Höhe von ca. 138 T€ angefallen.

 

 

Bezug nehmend auf die Ausgaben für den Winterdienst werden folgende Anfragen an die Verwaltung gestellt:

 

1. Wie hoch waren die Kosten im 1. Quartal 2011?

 

2. Durch den Ausfall der Kehrmaschine erfolgte 2011 über einen längeren Zeitraum keine  

    Straßenreinigung. Sind die Straßenreinigungsgebühren von den anliegenden    

    Grundstückseigentümern trotzdem für diesen Zeitraum zu zahlen? Wie ist die

    Regelung in der Straßenreinigungssatzung für derartige Fälle?

 

    Von Frau Gawron wird die Beantwortung der Fragen zugesichert.

 

 

Nachträgliche Antworten der Verwaltung:

Zu 1:               Im 1. Quartal 2011 wurden ca. 18,9 T€ für den Winterdienst intern verrechnet.

 

Zu 2.              Die entsprechende Regelung findet sich im § 5 der Gebührensatzung für die Straßen-reinigung in der Stadt Malchin, beschlossen durch die Stadtvertretung am 16.   Dezember 2009:

 

§ 5

Beginn und Ende der Gebührenschuld

(5) Kann die Reinigung der gebührenpflichtigen Straßen wegen Aufgrabungen, Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen, die die Stadt zu vertreten hat, oder wegen höherer Gewalt länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungspflicht unterbrochen. Wird aus den in Satz 1 genannten Gründen die Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront nur eingeschränkt erbracht, reduziert sich die Gebührenschuld für diese Front auf die Hälfte. Ist die tatsächliche Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront auf weniger als die Hälfte der nach der Straßenreinigungssatzung zu erbringenden Leistung reduziert, entfällt für diese Front die Gebührenpflicht auf Dauer der Behinderung ganz. Als Behinderung im Sinne des Absatzes zählen nicht parkende Fahrzeuge, Container oder ähnliche von Grundstückseigentümern zu vertretende Hindernisse.

(6) Die Ermäßigung oder das Ende der Gebührenschuld gemäß Absatz 5 wird auf Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid festgelegt. Dabei endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsleistung erstmals eingeschränkt oder eingestellt wird. Die volle Gebührenpflicht beginnt wieder mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsarbeiten in vollem Umfang aufgenommen werden.

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Beschluss:

 

Die im Folgenden dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2010 werden nachträglich genehmigt. Die Deckung wird jeweils nachgewiesen:

 

HHSt                                          Bezeichnung                                          üpl./apl. Ausgaben              Deckung durch

                                                                                                                                            MehrE/MinderA

01/5900.6790

Innere Verrechnung-Tierpark

33.700,00 €

 

01/6300.6790

Innere Verrechnung-Straßenunterh.

 

                  25.000,00 €

01/8201.6790

Innere Verrechnung-Hafen Salem

 

                    6.000,00 €

01/4602.6790

Innere Verrechnung-Jugendclub Retzow

 

                    1.600,00 €

01/6710.6790

Innere Verrechnung-Weihnachtsbel.

 

                       100,00 €

01/2210.6790

Innere Verrechnung-Regionale Schule

 

                    1.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

01/6750.6790

Innere Verrechnung-Straßenreinigung

159.700,00 €

 

01/0000.6790

Innere Verrechnung-GV, Bürgermeister

 

                    4.400,00 €

01/0350.6790

Innere Verrechnung-Gebäude-u. Liegenschaftsmanagement

 

                    1.000,00 €

01/1100.6790

Innere Verrechnung-Öffentliche Ordnung

 

                    3.800,00 €

01/1300.6790

Innere Verrechnung-Feuerwehr

 

                    7.100,00 €

01/2100.6790

Innere Verrechnung-Grundschule

 

                       300,00 €

01/3000.6790

Innere Verrechnung-Kultur

 

                    4.000,00 €

01/3200.6790

Innere Verrechnung-Museum

 

                       100,00 €

01/3630.6790

Innere Verrechnung-Steintor

 

                       200,00 €

01/4513.6790

Innere Verrechnung-Intern. Jugendarbeit

 

                       500,00 €

01/4602.6790

Innere Verrechnung-Jugendclub Retzow

 

                       400,00 €

01/4680.6790

Innere Verrechnung-Stadthaus

 

                       200,00 €

01/4681.6790

Innere Verrechnung-Bürgerhaus Gorschendorf

 

                       200,00 €

01/5601.6790

Innere Verrechnung-Kunstrasenplatz

 

                       400,00 €

01/5802.6790

Innere Verrechnung-Park- u. Grünanlagen

 

                    8.000,00 €

01/5910.6790

Innere Verrechnung-Parkbänke

 

                  44.500,00 €

01/6302.6790

Innere Verrechnung-Brücken

 

                       200,00 €

01/7000.6790

Innere Verrechnung-Abwasserbeseitigung

 

                  11.200,00 €

01/7010.6790

Innere Verrechnung-Öffentl. Toilette

 

                       100,00 €

01/7020.6790

Innere Verrechnung-Öffentl. Toilette

 

                    1.200,00 €

01/7500.6790

Innere Verrechnung-Friedhöfe

 

                  26.000,00 €

01/7900.6790

Innere Verrechnung-Tourismus

 

                       100,00 €

01/8200.6790

Innere Verrechnung-Kösters Eck

 

                       400,00 €

01/8550.6790

Innere Verrechnung-Stadtforst

 

                       500,00 €

01/8810.6790

Innere Verrechnung-Sonst. Grundvermögen

 

                  13.500,00 €

01/7710.1690

Innere Verrechnung-Stadtbauhof

 

                  29.000,00 €

01/9100.2051

Zinseinnahmen aus Kontokorrentverkehr

 

                    2.400,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

01/7710.6800

Kalkulatorische Abschreibung

42.900,00 €

 

01/5600.6800

Kalkulatorische Abschreibung

 

                  42.900,00 €

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0