28.09.2011 - 5 Nachträgliche Genehmigung von über- und außerpl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 28.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Beschlussvorschlag wird berichtigt. Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6750.6790 Innere Verrechnung für Straßenreinigung und Winterdienst beläuft sich auf 159.700,00 .
Die Ausschussmitglieder hinterfragen die sehr hohe Abweichung zum Planansatz in dieser Haushaltsstelle.
Die Mehrausgaben werden begründet durch den manuellen und maschinellen Winterdienst im ersten und letzten Quartal 2010. So sind im Zeitraum vom 1.1.-31.3.2010 Kosten für den Winterdienst in Höhe von ca. 138 T angefallen.
Bezug nehmend auf die Ausgaben für den Winterdienst werden folgende Anfragen an die Verwaltung gestellt:
1. Wie hoch waren die Kosten im 1. Quartal 2011?
2. Durch den Ausfall der Kehrmaschine erfolgte 2011 über einen längeren Zeitraum keine
Straßenreinigung. Sind die Straßenreinigungsgebühren von den anliegenden
Grundstückseigentümern trotzdem für diesen Zeitraum zu zahlen? Wie ist die
Regelung in der Straßenreinigungssatzung für derartige Fälle?
Von Frau Gawron wird die Beantwortung der Fragen zugesichert.
Nachträgliche Antworten der Verwaltung:
Zu 1: Im 1. Quartal 2011 wurden ca. 18,9 T für den Winterdienst intern verrechnet.
Zu 2. Die entsprechende Regelung findet sich im § 5 der Gebührensatzung für die Straßen-reinigung in der Stadt Malchin, beschlossen durch die Stadtvertretung am 16. Dezember 2009:
§ 5
Beginn und Ende der Gebührenschuld
(5) Kann die Reinigung der gebührenpflichtigen Straßen wegen Aufgrabungen, Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen, die die Stadt zu vertreten hat, oder wegen höherer Gewalt länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungspflicht unterbrochen. Wird aus den in Satz 1 genannten Gründen die Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront nur eingeschränkt erbracht, reduziert sich die Gebührenschuld für diese Front auf die Hälfte. Ist die tatsächliche Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront auf weniger als die Hälfte der nach der Straßenreinigungssatzung zu erbringenden Leistung reduziert, entfällt für diese Front die Gebührenpflicht auf Dauer der Behinderung ganz. Als Behinderung im Sinne des Absatzes zählen nicht parkende Fahrzeuge, Container oder ähnliche von Grundstückseigentümern zu vertretende Hindernisse.
(6) Die Ermäßigung oder das Ende der Gebührenschuld gemäß Absatz 5 wird auf Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid festgelegt. Dabei endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsleistung erstmals eingeschränkt oder eingestellt wird. Die volle Gebührenpflicht beginnt wieder mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsarbeiten in vollem Umfang aufgenommen werden.
Beschluss:
Die im Folgenden dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2010 werden nachträglich genehmigt. Die Deckung wird jeweils nachgewiesen:
HHSt Bezeichnung üpl./apl. Ausgaben Deckung durch
MehrE/MinderA
01/5900.6790 | Innere Verrechnung-Tierpark | 33.700,00 |
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01/6300.6790 | Innere Verrechnung-Straßenunterh. |
| 25.000,00 |
01/8201.6790 | Innere Verrechnung-Hafen Salem |
| 6.000,00 |
01/4602.6790 | Innere Verrechnung-Jugendclub Retzow |
| 1.600,00 |
01/6710.6790 | Innere Verrechnung-Weihnachtsbel. |
| 100,00 |
01/2210.6790 | Innere Verrechnung-Regionale Schule |
| 1.000,00 |
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01/6750.6790 | Innere Verrechnung-Straßenreinigung | 159.700,00 |
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01/0000.6790 | Innere Verrechnung-GV, Bürgermeister |
| 4.400,00 |
01/0350.6790 | Innere Verrechnung-Gebäude-u. Liegenschaftsmanagement |
| 1.000,00 |
01/1100.6790 | Innere Verrechnung-Öffentliche Ordnung |
| 3.800,00 |
01/1300.6790 | Innere Verrechnung-Feuerwehr |
| 7.100,00 |
01/2100.6790 | Innere Verrechnung-Grundschule |
| 300,00 |
01/3000.6790 | Innere Verrechnung-Kultur |
| 4.000,00 |
01/3200.6790 | Innere Verrechnung-Museum |
| 100,00 |
01/3630.6790 | Innere Verrechnung-Steintor |
| 200,00 |
01/4513.6790 | Innere Verrechnung-Intern. Jugendarbeit |
| 500,00 |
01/4602.6790 | Innere Verrechnung-Jugendclub Retzow |
| 400,00 |
01/4680.6790 | Innere Verrechnung-Stadthaus |
| 200,00 |
01/4681.6790 | Innere Verrechnung-Bürgerhaus Gorschendorf |
| 200,00 |
01/5601.6790 | Innere Verrechnung-Kunstrasenplatz |
| 400,00 |
01/5802.6790 | Innere Verrechnung-Park- u. Grünanlagen |
| 8.000,00 |
01/5910.6790 | Innere Verrechnung-Parkbänke |
| 44.500,00 |
01/6302.6790 | Innere Verrechnung-Brücken |
| 200,00 |
01/7000.6790 | Innere Verrechnung-Abwasserbeseitigung |
| 11.200,00 |
01/7010.6790 | Innere Verrechnung-Öffentl. Toilette |
| 100,00 |
01/7020.6790 | Innere Verrechnung-Öffentl. Toilette |
| 1.200,00 |
01/7500.6790 | Innere Verrechnung-Friedhöfe |
| 26.000,00 |
01/7900.6790 | Innere Verrechnung-Tourismus |
| 100,00 |
01/8200.6790 | Innere Verrechnung-Kösters Eck |
| 400,00 |
01/8550.6790 | Innere Verrechnung-Stadtforst |
| 500,00 |
01/8810.6790 | Innere Verrechnung-Sonst. Grundvermögen |
| 13.500,00 |
01/7710.1690 | Innere Verrechnung-Stadtbauhof |
| 29.000,00 |
01/9100.2051 | Zinseinnahmen aus Kontokorrentverkehr |
| 2.400,00 |
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01/7710.6800 | Kalkulatorische Abschreibung | 42.900,00 |
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01/5600.6800 | Kalkulatorische Abschreibung |
| 42.900,00 |
