19.01.2011 - 3 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Malchin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 19.01.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBII - Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vor Behandlung der Tagesordnungspunkte gibt der Bürgervorsteher der UMB- Fraktion das Wort zur Begründung der Sondersitzung.
Herr Kullick gibt zu Protokoll: Es ist über einen Antrag der UMB-Fraktion (konkret: Herr Kullick) auf Verweisung des TOP Friedhofsgebührensatzung in die Ausschüsse abgestimmt worden, der von mir gar nicht gestellt wurde. In dem Moment als die Abstimmung aufgerufen wurde hatte ich die Sitzung kurzzeitig verlassen.
Zum Thema Tierparkschließung habe ich den Antrag gestellt, den Platz in einen Spielplatz zu wandeln. Darüber ist nicht abgestimmt worden.
Der Bürgervorsteher: Der Antrag ist zumindest als solcher aufgefasst und verstanden worden, vom Bürgervorsteher, von den Stadtvertretern und auch vom Protokollanten, denn die Abstimmung ist ja ohne Widerspruch vorgenommen worden.
Herr Kullick bleibt dabei, keinen Antrag gestellt zu haben.
Frau Dr. Wachsmuth schließt sich der Auffassung des Bürgervorstehers an. Die Verweisung in die Ausschüsse war die Folge der Diskussion und hat Sinn gemacht, um einzelne Anträge zu diskutieren und Änderungen fundiert einzuarbeiten. Heute liegt kaum ein neuer Erkenntnisstand vor. Darum, und um alle Diskussion um die Notwendigkeit der Sondersitzung zu beenden, stellt sie - diesmal in aller Deutlichkeit - den Antrag:
Zurückverweisung der Friedhofsgebührensatzung in die Ausschüsse.
Der Antrag kann sich nicht durchsetzen.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 4 |
|
| Nein-Stimmen: | 4 |
|
| Enthaltungen: | 8 |
Vor der Diskussion zum Thema verliest der Bürgermeister ein Schreiben der Rechtsaufsicht, demzufolge Herr Herold bei den beiden Satzungen zum Friedhof befangen ist. (Aus dem Grund ist auch die Friedhofssatzung noch einmal auf der Tagesordnung).
Herr Herold gibt an, sich ebenfalls Rechtsauskunft zum Thema Befangenheit eingeholt zu haben. Er erklärt sich für nicht befangen.
Der Bürgervorsteher lässt über die Befangenheit von Herrn Herold abstimmen. Er stellt dazu die Nichtöffentlichkeit her und bittet die Gäste, den Saal zu verlassen. Herr Herold verlässt ebenfalls den Saal.
Der Bürgervorsteher stellt die Frage: Wer ist der Meinung, dass Herr Herold befangen ist?
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 3 |
|
| Nein-Stimmen: | 7 |
|
| Enthaltungen: | 6 |
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Herr Herold erscheint ebenfalls wieder.
Der Bürgervorsteher teilt das Ergebnis der Abstimmung mit.
Der Antrag der SPD- Fraktion, die der Friedhofsgebührensatzung eine Mischkalkulation zugrunde legen will (Anlage), kommt zur Diskussion und Abstimmung:
(Herr Schwemer erscheint während der Diskussion und nimmt an der Abstimmung teil)
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 2 |
|
| Nein-Stimmen: | 13 |
|
| Enthaltungen: | 2 |
Die UMB- Fraktion stellt den Antrag, die Gebühren für die Nutzung der Feierhalle in Malchin von 100,00 Euro auf 75,00 Euro pro angefangene Stunde zu senken.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 12 |
|
| Nein-Stimmen: | 4 |
|
| Enthaltungen: | 1 |
Die Friedhofsgebührensatzung kommt mit dieser Änderung und dem Zusatz: Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Malchin wird mit folgender Ergänzung beschlossen:
- Die Gebühren für die Nutzung der Feierhalle in Malchin wurden von 100,00 auf 75,00 pro angefangene Stunde gesenkt.
- Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Stadtvertreter billigen die der Friedhofsgebührensatzung zu Grunde liegende Gebühren-kalkulation.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 12 |
|
| Nein-Stimmen: | 4 |
|
| Enthaltungen: | 1 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
44,6 kB
|
