25.02.2026 - 9 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Information:

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Stadt jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Jahr 2025 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden bei der Stadt Malchin für die angegebenen Zwecke eingegangen.

Die Informationsvorlage wird von der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage