26.03.2026 - 9 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

 Information:

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Stadt jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Jahr 2025 ist die in der Anlage aufgeführte Spende bei der Peenestadt Neukalen für den angegebenen Zweck eingegangen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage