10.03.2025 - 7 Rechtssetzungsverfahren zur 7. Änderung der Ver...

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Wortprotokoll

Herr Ebeling stellt die Thematik mittels Präsentation über einen Beamer vor und gibt weiterführende Erläuterungen. Derzeit befindet man sich in der Auslegungsphase und bei einzelnen Zonen ist das Gemeindegebiet direkt betroffen. Herr Ebeling versuchte zu den Landwirtschaftsbetrieben der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, hier antwortete jedoch nur Herr Meyer.

Herr Meyer gibt zu bedenken, dass bei strenger Rechtsauslegung der VO die Rindermast nicht mehr lohnenswert ist. Er gibt ebenso an, dass er sehr dafür ist, den Umweltschutz ernst zu nehmen und zu beachten, dies muss jedoch auch im Einklang mit der Landwirtschaft vereinbar sein.

Herr Ebeling gibt an, dass er nicht verstehe, warum jetzt tätig geworden wird. Eine Grundlage ist nicht zu erkennen und nicht mit Zahlen belegt worden. Ebenso fehlt ihm die Möglichkeit, Betroffene bspw. durch Flächentausche zu entschädigen oder einen anderweitigen Ausgleich zu schaffen.

Herr Stuth bemängelt die Prozedur der Auslegung. Das Material ist in schlechter Qualität ausgelegt. Betreffende Flurstücke können tlw. Nicht erkannt werden. Ebenso ist die Lesart der Änderung sehr kompliziert und für den einfachen Bürger nicht nachzuvollziehen. Man solle hier genau hinsehen, denn auch Flächen der Gemeinde wären direkt betroffen.

Dies bejaht Herr Kaßburg. Er ist der Meinung, dass die hiesigen Landwirtschaftsbetriebe immer mehr in der Ausübung ihrer Tätigkeit beschnitten werden. Die Betriebe unterliegen strengen Auflagen und sind de facto permanent unter Kontrolle und einer ständigen Nachweispflicht ausgesetzt.

Es entbrennt eine Diskussion bzgl. der Ausbringung von Gülle, diese wird kontrovers geführt.

Herr Ebeling fragt nun in die Runde, ob eine Stellungnahme durch den Bürgermeister erfolgen soll. Es wird diskutiert, dass die Bewirtschaftung der Flächen Geld und Arbeitsplätze einbringt, ebenso werden hier regionale Produkte erzeugt, die strengen Kontrollen unterliegen, dies sollte man unterstützen.

Frau Duda meint hier, dass sie es nicht versteht, warum man Gülle auf Torfwiesen ausbringt, sie aber nichts gegen die Weidehaltung habe. Frau Weilandt entgegnete ihr, dass auch durch die Weidehaltung Gülle in den Erdboden eingebracht würde.

Herr Kaßburg erläutert kurz das Verfahren des Einbringens von Gülle und merkt nochmals an, dass dies bereits strengen Kontrollen unterliegt. Herr Wolf bestätigt dies. Es ist aber durchaus ein Unterschied zur Weidehaltung zu sehen.

Herr Ebeling informiert, dass die zuständige Staatssekretärin Frau Assmann die Existenz einer Ausführungsbestimmung zur Verordnung erwähnte. Diese soll den Sachverhalt abmildern und die ausgelegten Unterlagen erläutern. Derzeit ist diese Ausführungsbestimmung aber noch nicht veröffentlicht.

 

Fazit der Diskussion:

Es soll eine Stellungnahme erfolgen. Diese soll wohlwollend für die ansässigen Landwirtschaftsbetriebe formuliert werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0