10.03.2025 - 9 Bauantrag zur Errichtung eines Stahlgitterturms...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ebeling merkt an, dass die Unterlagen leider fehlerhaft sind und stellt die Lage des zu errichtenden Funkmastes mittels Beamer dar. Der Funkmast soll an selber Stelle errichtet werden, wo jetzt bereits der mobile Funkmast aufgestellt ist.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgitterturms (H = 48,22m) einschl. Infrastruktur für Mobilfunkbasisstation in der Gemarkung Axelshof, Flur 4, Flurstück 26, wird erteilt.

 

Änderung des Beschlussvorschlages:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgitterturms (H = 48,22m) einschl. Infrastruktur für Mobilfunkbasisstation in der Gemarkung Axelshof, Flur 4, Flurstück 26, wird erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass das sog. „weiße Loch“ nicht auch durch den neu errichteten Funkturm in der Ortslage Kummerow abgedeckt werden kann.

 

Die so geänderte BV wird zur Abstimmung freigegeben.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage