04.12.2025 - 12 Mietfestsetzung für das Bürgerhaus und die Turn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Soldwisch erklärt die Notwenigkeit der Erhöhung der Gebührenordnung zum 01.01.2026.

 

Aus dem konstruktiven Austausch zu dem TOP hat sich unten folgende Änderung zum Beschlussvorschlag ergeben.

 

a)für das Bürgerhaus

10,00€/ Stunde

 

b)für die Turnhalle
10,00 €/ Stunde

Die Benutzung der Sport-Turnhalle durch den Sportverein Gielow e.V. und

dessen Sportgruppen, als auch anderer organisierte Zusammenschlüsse ddurch Jugendliche mit einem Übungsleiter ist

unentgeltlich.

 

Punkt c wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen.

 

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Beschluss:

 

 

Die Gebührenordnung für die Nutzung der Turnhalle vom 07.09.2000 in der Fassung der
1. Änderung vom 25.07.2001 sowie die Entgeltordnung vom 24.11.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 25.07.2001 werden mit Wirkung zum 01.01.2026 aufgehoben.

Ab dem 01.01.2026 werden nachfolgende Mieten festgelegt:
a) für das Bürgerhaus  
10 €/ Stunde

b)für die Turnhalle
10 €/ Stunde

Die Benutzung der Sport-Turnhalle durch den Sportverein Gielow e.V. und

dessen Sportgruppen, als auch durch Jugendliche mit einem Übungsleiter ist

unentgeltlich.



 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2974&TOLFDNR=29181&selfaction=print