04.12.2025 - 12 Mietfestsetzung für das Bürgerhaus und die Turn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gielow
- Datum:
- Do., 04.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Soldwisch erklärt die Notwenigkeit der Erhöhung der Gebührenordnung zum 01.01.2026.
Aus dem konstruktiven Austausch zu dem TOP hat sich unten folgende Änderung zum Beschlussvorschlag ergeben.
a)für das Bürgerhaus
10,00€/ Stunde
b)für die Turnhalle
10,00 €/ Stunde
Die Benutzung der Sport-Turnhalle durch den Sportverein Gielow e.V. und
dessen Sportgruppen, als auch anderer organisierte Zusammenschlüsse ddurch Jugendliche mit einem Übungsleiter ist
unentgeltlich.
Punkt c wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen.
Beschluss:
Die Gebührenordnung für die Nutzung der Turnhalle vom 07.09.2000 in der Fassung der
1. Änderung vom 25.07.2001 sowie die Entgeltordnung vom 24.11.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 25.07.2001 werden mit Wirkung zum 01.01.2026 aufgehoben.
Ab dem 01.01.2026 werden nachfolgende Mieten festgelegt:
a) für das Bürgerhaus
10 €/ Stunde
b)für die Turnhalle
10 €/ Stunde
Die Benutzung der Sport-Turnhalle durch den Sportverein Gielow e.V. und
dessen Sportgruppen, als auch durch Jugendliche mit einem Übungsleiter ist
unentgeltlich.
