09.04.2025 - 7 Teileinziehung Gemarkung Gorschendorf, Flur 5, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Teggatz fragt, ob es ein Wegerecht für die Anwohner geben wird. Herr Müller sagt, dass dies nicht notwendig ist.

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Beschluss:

Die Stadt Malchin beantragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, Bauamt, die Beschränkung der Widmung der Straße „Gorschendorf“ (Teileinziehung).

Die einzuziehende Fläche befindet sich in der Gemarkung Gorschendorf, Flur 1, Flurstück 31/2 in der Gemarkung Malchin (siehe Lageplan).

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage