06.03.2025 - 10 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Spendenbericht wird durch die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.

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Information:

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2024 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden bei der Gemeinde Gielow für die angegebenen Zwecke eingegangen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage