16.09.2025 - 11 Benutzungsordnung für die Lindenhalle Malchin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Großmann kritisiert, dass lt. § 8 Abs. 17 die Benutzung von Einweggeschirr, -bechern und –besteck nicht erlaubt ist.

Frau Rißer teilt mit, dass aus Umweltgründen auf Einweggeschirr verzichtet werden sollte. Dies aber nur ein Vorschlag ist.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich auf nachfolgende Änderung:

 

17) Die Benutzung von Einweggeschirr, -bechern und –besteck ist grundsätzlich nicht erlaubt.

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Beschlussvorschlag:

Der beigefügten Benutzungsordnung für die Lindenhalle Malchin wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2899&TOLFDNR=28656&selfaction=print