14.01.2025 - 7 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt ...

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Wortprotokoll

Frau Nickel findet die Zusammensetzung des Beirates unter § 3 Abs. 2 dahingehend nicht passend, dass die Einwohnerinnen und Einwohner das 60. Lebensjahr für die Ausübung erreicht haben sollen. Eine rege Diskussion entsteht. Fazit, ehrenamtlich kann sich jede Person engagieren und der Beirat koordiniert und organisiert.

 

In einem Interessenbekundungsverfahren wird der Bürgermeister die Mitglieder berufen.

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Beschluss:

Die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin wird beschlossen..

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage