10.03.2025 - 8 Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzun...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es wird darüber diskutiert, ob man Ausnahmen zulassen sollte. In der Vergangenheit gab es bereits Ausnahmen, aber es gibt die geltende Gestaltungssatzung.

Man sollte überlegen die Gestaltungssatzung eventuell zu überarbeiten.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung im Bereich Altstadt (Dacheindeckung mit Betondachstein statt Dachziegel) in der Gemarkung Malchin, Flur 32, Flurstück 14, zu.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage