28.11.2024 - 14 Hebesatzsatzung der Peenestadt Neukalen

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Rißer gibt Erläuterungen zu den neuen Hebesätzen. Sie teilt mit, dass die Grundsteuerreform viel Zeit kostet, da täglich Dateien vom Finanzamt eingepflegt werden müssen. Der Orientierungsdatenerlass liegt noch nicht vor, ist für Mitte Dezember angekündigt. Um Liquidität im Haushalt darzustellen, muss die Steuererhebung umgesetzt werden, mit dem Ziel Aufkommensneutralität zu gewährleisten, heißt keine schleichende Steuererhöhung.

 

Die Stadt erreicht mit diesen Hebesätzen keine höhere Steuereinnahme. Jedoch kann sich die Höhe der Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen verändern, dies liegt an der Bewertung des Finanzamtes.Frau Rißer rechnet mit vielen Einsprüchen und Korrekturen. Die Möglichkeit der Hebesatzanpassung besteht dann bis zum 30.06.2025.

 

In den Jahren 1945-1990 gab es oft keine Einheitsbewertung sondern nur eine Ersatzbemessung. Die Verwaltung wird gebeten unter der Maßgabe des Datesnschutzes Stichproben vorzunehmen und auf Abweichungen zu überprüfen.  

 

Es entsteht eine kontroverse Diskussion. Aufgrund der kurzfristig erarbeiteten Anlage schlägt Herr Zoschke die Beratung im gemeinsamen Finanz- und Hauptausschuss vor. Die Vorlage wird verschoben.

 

Dem Antrag geben die Stadtvertreter statt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2861&TOLFDNR=27109&selfaction=print