25.09.2024 - 11 Aufgabenübertragung nach § 127 Abs.4 KV MV- Anl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Vonthien erläutert ausführlich den Inhalt der Beschlussvorlage und beantwortet Fragen der Gemeindevertretung.

Derzeit gibt es die Haushaltslage der Gemeinde nicht her, Geldanlagen zu tätigen.

 

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Beschluss:

 

Gemäß § 127 Abs.4 KV MV wird die Aufgabe zum Erlass einer Anlagerichtlinie gemäß § 56 Abs.2 KV MV auf das Amt Malchin am Kummerower See übertragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage