11.12.2024 - 7 Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Information:

Gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) und § 6 Abs. 1 Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung (ImmSchZustLVO M-V) ist die Stadt Malchin verpflichtet einen Lärmaktionsplan zu erstellen bzw. fortzuschreiben.  

 

Die Stadt Malchin hat erstmals im Jahre 2013 einen Lärmaktionsplan erstellt und diesen 2019 fortgeschrieben.

 

 

      Die Stadtvertretung nimmt die Information zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2752&TOLFDNR=27172&selfaction=print