11.12.2024 - 13 Hebesatzsatzung der Stadt Malchin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erklärt, dass ein Urteil des BVG den Gesetzgeber aufforderte, die Grundsteuererhebung zu reformieren.

Die Auflage der Politik war eine aufkommensneutrale Besteuerung vorzulegen, heißt, die Stadt hat keine höheren Steuereinnahmen als vorher. Grundlage sind die Steuermessbescheide des Finanzamtes. Einsprüche müssen beim Finanzamt eingelegt werden.

Herr Müller bittet um Zustimmung, da es sich um eine wichtige Grundlage für den Haushaltsbeschluss der Stadt handelt. Ohne die Zustimmung kann kein Haushalt verabschiedet werden, was die Handlungsfähigkeit erheblich einschränken würde.

 

Die Stadtvertretung diskutiert kontrovers.

 

Herr Neumann bittet ebenfalls um Zustimmung und schlägt vor, diesen Sachverhalt mit den jeweiligen Bundes- und Landesabgeordneten der einzelnen Fraktionen zu diskutieren, um eine Gesetzesänderung zu erlangen.

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Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung der Stadt Malchin wird beschlossen.

Die bisher mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern werden zum 31.12.2024 aufgehoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2752&TOLFDNR=27168&selfaction=print