12.11.2024 - 8 Senioren- u. Behindertenbeirat - Satzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 12.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Hauptsatzung der Stadt Malchin regelt unter § 9 Beiträte.
Gemäß § 41a KV M-V werden folgende Beiräte gebildet:
a) Kinder- und Jugendbeirat
Aufgaben: Wahrnehmung der Interessen und Belange von Kindern und
Jugendlichen; Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters und der
Stadtvertretung bei der politischen Entscheidungsfindung
Besetzung: fünf Mitglieder
Zusammensetzung: Kinder und Jugendliche im Alter von 9- 16 Jahren
b) Seniorenbeirat
Aufgaben: Wahrnehmung der Interessen und Belange älterer Menschen;
Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters und der Stadtvertretung bei
der politischen Entscheidungsfindung
Besetzung: fünf Mitglieder
Zusammensetzung: ältere Menschen ab 60 Jahre
Über den Entwurf muss noch diskutiert werden. Die breite Aufgabenverteilung muss rechtskonform und eineindeutig gefasst werden.
Herr Jahrmärker regt die Änderung der Bezeichnung als Senioren- und Behindertenbeirat, wo wie auf der Tagesordnung an. Herr Großmann bittet um Abstimmung.
