12.11.2024 - 8 Senioren- u. Behindertenbeirat - Satzung

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Wortprotokoll

Die Hauptsatzung der Stadt Malchin regelt unter § 9 Beiträte.

 

Gemäß § 41a KV M-V werden folgende Beiräte gebildet:

a) Kinder- und Jugendbeirat

Aufgaben: Wahrnehmung der Interessen und Belange von Kindern und

Jugendlichen; Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters und der

Stadtvertretung bei der politischen Entscheidungsfindung

Besetzung: fünf Mitglieder

Zusammensetzung: Kinder und Jugendliche im Alter von 9- 16 Jahren

b) Seniorenbeirat

Aufgaben: Wahrnehmung der Interessen und Belange älterer Menschen;

Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters und der Stadtvertretung bei

der politischen Entscheidungsfindung

Besetzung: fünf Mitglieder

Zusammensetzung: ältere Menschen ab 60 Jahre

 

Über den Entwurf muss noch diskutiert werden. Die breite Aufgabenverteilung muss rechtskonform und eineindeutig gefasst werden.

 

Herr Jahrmärker regt die Änderung der Bezeichnung als Senioren- und Behindertenbeirat, wo wie auf der Tagesordnung an. Herr Großmann bittet um Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0