11.11.2024 - 11 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „Agri-PV-Anlage Duckow aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst aufgeteilt auf vier Planteile eine Gesamtfläche von ca. 157,1 ha.

Planteil 1 mit ca. 37,7 ha bezieht die Flurstücke 52, 53, 102, 103, 104, 105/1, 105/2 und 106 der Flur 5 in der Gemarkung Duchow ein.

Planteil 2 beinhaltet mit ca. 47,9 ha die Flurstücke 45, 46, 47, 49, 50, 51, 52, 53, 54 und 55 der Flur 4 in der Gemarkung Duchow.

Planteil 3 umfasst mit ca. 38 ha Teilflächen der Flurstücke 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 der Flur 3 in der Gemarkung Duchow.

Planteil 4 mit ca. 33,5 ha ganz oder teilweise die Flurstücke 118, 119, 120, 185, 186, 187, 190, 191, 192, 193, und 200 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

  1. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) nach den Vorgaben der DIN SPEC 91434 als Grundlage einer kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion als Sekundärnutzung geschaffen werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

2

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage