16.10.2024 - 13 Berichtspflicht des Bürgermeisters über den Hau...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Rißer berichtet, dass durch die Ergebnisse des Zensus geprüft werden musste, ob eine Haushaltssperre erforderlich ist, weil die FAG-Zuweisungen durch den Zensus rund ca. 207 T€ geringer ausfallen. Durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer, konnte dieser Betrag kompensiert werden.

Im investiven Bereich bleibt ein Defizit von 225,6 T€ bestehen. Der Bereich Liegenschaften bereitet zwei große Verkäufe vor. Die Kompensation erfolgt durch eine Bewirtschaftungssperre, eine HH-Sperre ist nicht erforderlich.

 

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Information:
Der beigefügte Bericht des Bürgermeisters über den Haushaltsvollzug gem. § 20 GemHVO-Doppik M-V wird zur Kenntnis genommen.

 

 

      Die Stadtvertretung nimmt die Information zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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