05.03.2024 - 17 Entschädigung laut Feuerwehrentschädigungsveror...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 05.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
In Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Freiwilliger Feuerwehr der Gemeinde Faulenrost wurden die Sätze für die Funktionsträger vorgeschlagen. Die maximal mögliche Entschädigung laut Entschädigungsverordnung wird dabei nicht überschritten.
Die Bezeichnung Hauptmaschinist wird in Gerätewart geändert. Es werden zwei neue Aufgabenträger hinzugefügt (stellv. Jugendwart und SB Ausrüstung und Sicherheit) und eine Funktion gestrichen (Gruppenführung Frauen).
Die Werte werden entsprechend im Beschlussvorschlag ergänzt und zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Faulenrost beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt festzusetzen:
- Wehrführer 200,00 €
- stellv. Wehrführer 100,00 €
- Jugendwart 100,00 €
- Stellv. Jugendwart 50,00 €
- Gerätewart 50,00 €
- Ausbilder 50,00 €
- Schriftführer 30,00 €
- Leiter der Ehrenabteilung 30,00 €
- SB Ausrüstung und Sicherheit 30,00 €
Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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53,6 kB
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