05.03.2024 - 6 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen

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Wortprotokoll

  • Herr Schliemann beabsichtigt auf seiner Stalldachfläche eine Photovoltaikanlage zu errichten. Ein Teil des Stalls gehört der Gemeinde. Soll bzw. darf der Anbieter die Dachfläche der Gemeinde mit beplanen? Zunächst würde eine Dachsanierung durchgeführt werden und anschließend die Errichtung der Anlage erfolgen.
    Herr Tobaben: Da dieses bereits vor einigen Jahren umgesetzt werden sollte ist die Gemeinde grundsätzlich dafür. Die entsprechenden Vertragsentwürfe sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.
     
  • Herr Schliemann erfragt den Sachstand zum in der Gemeindevertretung am 04.07.2023 gefassten Beschluss gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde.
    Der Bürgermeister wollte den Beschluss von der Rechtaufsicht des Landkreises MSE prüfen lassen. Hierauf hat Herr Tobaben noch keine Antwort erhalten.