26.02.2024 - 11 Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Nachfolgend aufgeführte Sachspenden, zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V, werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

Bezeichnung der Sachspende

Wert in EUR

Spendendatum

Verwendungszweck

Spender

Homepage für die Seegemeinde Kummerow            (2. Teilrechnung)

1.145,17

20.09.2023

Nutzung für alle Einwohner, aber auch Urlauber und Interessenten

Jutta Vollmer-Klitzing

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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