26.02.2024 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ebeling übergibt das Wort an den ersten stellvertretenden Bürgermeister Herrn Steffen Pleinert. Er verliest die Beschlussvorlage und gibt den Beschluss zur Abstimmung, Herr Ebeling nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

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Beschluss:

 

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2022 abgedeckten Zeitraum die Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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