29.01.2024 - 8 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhause...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Bremer teilt mit, dass der Bebauungsplan nicht viele gestalterische Festsetzungen enthält. Lediglich die Dachneigung und Traufhöhe sind festgelegt, aus diesem Grund sollte man sich an die Vorgabe des B-Planes halten.

Durch die Ausnahmegenehmigung würde man sich, ähnlich wie bei anderen Baugebieten einen erneuten Präzedenzfall schaffen. 

Dabei sollte man weiterhin berücksichtigen, dass die PV-Anlage der Nachbarbebauung durch den Frontspieß beeinträchtigt werden könnte.

Mit der angedachten Verschiebung auf die Baugrenze rückt das Gebäude nur ca. 60 cm weiter in Richtung Gartenanlage.

 

Herr Skotnik teilt mit, dass im heutigen Bauausschuss 3 sachkundige Einwohner mitwirken und damit gegen die Geschäftsordnung bzw. Hauptsatzung verstoßen wird.

 

Die Zusammensetzung mit 3 sachkundigen Einwohnern ist aus der Vertretung für das reguläre Mitglied Arno Süssig, durch Herrn Schmidt entstanden und keine permanente Besetzung des Ausschusses. Der Bauausschuss einigt sich, die Sitzung trotzdem fortzusetzen, da ihm nur der beratende Status obliegt.

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Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Holzblockbauweise mit Garage mit den beantragten Abweichungen (Traufhöhe und Dachneigung) vom B-Plan Nr. 26, 1. Änderung „Blumenstraße“ in der Gemarkung Malchin, Flur 11, Flurstücke 416/25 + 428/1, wird unter der Bedingung erteilt, dass das Wohnhaus aufgrund der großen Frontspieße auf die Baugrenze verschoben wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

 

 

Nein-Stimmen:

3

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2680&TOLFDNR=25303&selfaction=print