01.03.2023 - 16 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Information:

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Stadt jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2022 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden bei der Stadt Malchin für die angegebenen Zwecke eingegangen.

 

 

  • Die Information wird zur Kenntnis genommen.
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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2594&TOLFDNR=23831&selfaction=print