27.10.2010 - 13 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses m...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Remplin, Flur 2 auf dem Flurstück 192/2 wird nicht erteilt, weil die Voraussetzung einer Privilegierung nach § 35 BauGB nicht vorliegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

13

 

 

Enthaltungen:

2