28.09.2023 - 8 Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen beschließt:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt
Neukalen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan und die
Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom Juli
2023 gebilligt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt
Neukalen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der
genehmigte Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der
Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art
und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den
Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist
der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in
das Internet einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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639,3 kB
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(wie Dokument)
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2 MB
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