21.09.2023 - 13 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch hier hätte in der Beschlussvorlage hinzugefügt werden müssen, um welche Schule es sich handelt. Die Schullastenbeiträge sind in jeder Schule anders entsprechend der tatsächlich anfallenden Kosten. (Grund- und Regionalschule)

 

Diese Vorlage hätte vorher im Sozialausschuss beraten werden müssen. Aus der Sicht von Frau Winter wurde diese Sitzung der Gemeindevertretung seitens des Amtes schlecht vorbereitet.

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Beschluss:

 

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.1.02.525590 (725590) „Schulkostenbeiträge - Grundschüler“ in Höhe von 6.400,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 2.1.1.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen  von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 100,00 €, 2.1.1.02.442590 (642590) „Kostenerstattungen und -umlagen  von sonstigem privatem Bereich“ in Höhe von 300,00 € und 2.1.5.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen  von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 6.000,00 €

 

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.5.02.525430 (725430) „Schulkostenbeiträge - Regionalschule“ in Höhe von 8.700,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 2.1.5.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen  von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 3.100,00 € und 1.1.4.02.442420 (642420) „Kostenerstattungen und -umlagen  vom öffentlichen Bereich Land“ in Höhe von 5.600,00 €.

 

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.5.02.525590 (725590) „Kostenerstattung an den sonstigen privaten Bereich“ in Höhe von 7.000,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 6.1.1.00.544220 (744220) „allgemeine Umlagen an Amt oder geschäftsführende Gemeinden in Höhe von 1.300,00 € und 1.1.4.02.442420 (642420) „Kostenerstattungen und -umlagen  vom öffentlichen Bereich Land“ in Höhe von 5.700,00 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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