16.05.2023 - 7 Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Um die Frist zu wahren erteilte der Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen zur Genehmigungsfreistellung zum Bauvorhaben Neubau eines Nebengebäudes (Garage, Carport und Abstellen) in der Gemarkung Basedow, Flur 2, Flurstück 19.

 

Das Bauvorhaben wird genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB wird nicht beim Landkreis beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage