02.03.2023 - 11 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 02.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jennerjahn Folgendes aus: Herr Jakobi und der Planer waren in der letzten Sitzung des Bauausschusses, in dem noch alle Auflagen erfüllt wurden. Nun ist aber dem Planungsbüro ein Fehler unterlaufen und die Stellungnahme von Herrn Kleist fehlte. Diese Stellungnahme musste kurzfristig mit eingearbeitet werden. Herr Kleist ist Landwirt und benötigt die Zusage, dass er seine Flächen weiterhin nutzen bzw. erreichen kann. Dies wurde nun formal geändert.
Frau Rettig erkundigt sich, wie es sich mir dem Wegerecht verhält.
Die Flächen und Wege wurden von Herrn Kleist gekauft. Zum Wandern kann der Weg weiterhin genutzt werden, jedoch ist das Befahren nicht gestattet. Ebenso müssen die Hunde, während des Spazierganges auf diesen Wegen, unbedingt angeleint werden.
Beschluss:
Der anliegende Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Traum am Kummerower See“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.
Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen mit auszulegen.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,2 MB
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2
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695,6 kB
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5,9 MB
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4
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3,3 MB
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