06.12.2023 - 8 Errichtung eines Stabmattenzauns an den hintere...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Skotnik kritisiert, dass die Stadtverwaltung Gelände des Stadtparks verkauft hat.

Seiner Meinung nach, wurde damit der B-Plan Strietfeld „ausgehebelt“, weil die Fläche als Park und öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Durch den Verkauf wurde dies zu einer privaten Grünfläche, ohne Beteiligung der Stadtvertretung.

Da die untere Denkmalschutzbehörde nicht über die Existenz eines B-Planes informiert wurde, hat sie ihre Zustimmung gegeben.

Da die Rechte der Stadtvertretung erneut beschnitten wurden, teilt Herr Skotnik mit, dass die AfD-Fraktion diesen Sachverhalt bei der Kommunalaufsicht angezeigt hat.

Nachdrücklich bittet er darauf zu achten, dass Recht und Gesetz eingehalten werden.

 

Herr Müller sieht die Rechte der Stadtvertretung nicht beschnitten, da es sich um einen geringfügigen Flächenverkauf handelte, der die Grundzüge des B-Planes nicht in Frage stellt. Die Grünanlage hat weiter Bestand, die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Wallanlage ist weiter gegeben und somit bedarf es keiner B-Planänderung.

 

Frau Dr. Mahnke meint, dass jeder Grundstücksverkauf wieder über die Stadtvertretung laufen und die Hauptsatzung im Zuge der Kommunalwahl dahingehend geändert werden sollte.

Reduzieren

Information:

Nach Rücksprache mit dem Bauausschuss stimmte die Stadt Malchin der Errichtung eines Stabmattenzauns an den hinteren Grundstücksgrenzen zum Stadtpark in der Gemarkung Malchin, Flur 32, Flurstücke 1/11 und 1/12, zu.

 

 

      Die Stadtvertretung nimmt die Information zur Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage