04.10.2023 - 18 Tourismusregion "Mecklenburgische Schweiz"

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Kullick ist sehr verwundert über die kurzfristig erstellte Vorlage, ohne vorherige Diskussion in den Ausschüssen. Herr Skotnik schließt sich dem an.

 

Herr Müller erläutert den Hintergrund des Inhaltes. Er weist auf die Förderung des Landes des Tourismusverbandes hin, welche die Anschaffungskosten als Eigenmittel des Stadt Malchin stark reduzieren.

 

Die Stadtvertreter diskutieren.

 

Herr Skotnik stellt den Antrag „Rückstellung der Vorlage und Beratung in den Ausschüssen“ zur Abstimmung:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

7

 

 

Enthaltungen:

2

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Es kommt zur Abstimmung über die Vorlage.

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Beschluss:

Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow bilden gemäß § 4a KurortG M-V die Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“.
Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur Tourismus und Arbeit gestellt.


Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow werden bis zum Saisonbeginn 2024 die jeweiligen Satzungen zur Erhebung einer Kurabgabe beschließen.
Die Satzungen sollen in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ harmonisiert werden.


Es ist beabsichtigt, das AVS-Meldescheinsystem im Rahmen des Projektes „Modellregion Seenplatte Rundum“  für die Erhebung der Kurabgabe zu nutzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

6

 

 

Enthaltungen:

6

 

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Anlagen zur Vorlage