03.05.2023 - 10 Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 03.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Skotnik erklärt, dass hier einer Erhöhung von über 10 % zugestimmt werden soll und dies in Zeiten der Inflation nicht im Sinne der Bürger sein kann. Er meint, dass die öffentliche Hand in diesen Zeiten Ausgaben senken muss und teilt mit, dass die AfD nicht zustimmen wird.
Da der Differenzbetrag dann aus dem städtischen Haushalt genommen werden müsste, bittet Herr Neumann, der Erhöhung zuzustimmen.
Beschluss:
- Der Beschluss Vorlagen- Nr. 2022/MC/133 vom 07.12.2022 wird aufgehoben.
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
- Die beigefügte Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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