24.10.2023 - 8 Tourismusregion "Mecklenburgische Schweiz"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 24.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rißer wirbt ausführlich für die Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“.
Sie geht dabei auf folgende Schwerpunkte ein:
Start mit den als Erholungsort zertifizierten Kommunen Neukalen und Basedow und den als Tourismusort zertifizierten Kommunen Stavenhagen und Ivenack
und als Bindeglied für die Region die größte Stadt- Malchin
Zielsetzung:
schrittweise konzeptionelle Umsetzung in enger Abstimmung mit allen Beteiligten und „Betroffenen“
kein „Sprint“, sondern eher ein „Marathon“
Bündelung der ökon., sozial- gesell. und ökolog. Effekte einer Tourismusregion
- Ausbildung einer „Marke“ Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz als gemeinsame Urlaubsregion wie Bergisches Land, wie Usedom, Allgäu, Sächsische Schweiz, Spreewald etc.
zur Wahrnehmung als Urlaubsdestination
- Bekenntnis zur Region als Solche- Denken über den sogenannten „Tellerrand“ hinaus; kein Flickenteppich
- verschiedenartige touristische Angebote aus den einzelnen Orten bündeln und so als vielseitiges Paket im ländlichen Raum vermarktbar mit der Zielsetzung die Verweildauer der Touristen in unserer Region zu erhöhen
- gemeinsame Interessenwahrnehmung im Tourismusverband „Mecklenburgische Seenplatte“
- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch zentrale Bearbeitung der Themen Marketing, Infrastrukturentwicklung, Kalkulation der Kurabgaben, kommunalrechtliche und finanztechnische Umsetzung, etc.
- Harmonisierung der Kurabgabensatzungen mit gegenseitiger Anerkennung
d.h. z.B., dass Einwohner der gesamten Region keine Tageskurabgabe zahlen müssen
- Reduzierung der Startinvestitionen für Meldescheinsystem
- z. T. finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte, da bestimmte Ausgaben, die jetzt schon finanziert werden, in die Kalkulation der Kurabgaben einfließen
Die Ausschussmitglieder diskutieren zur Thematik; auf Fragen der Anwesenden antwortet Frau Rißer. Sie informiert auf Nachfrage, dass Malchin jährlich ca. 30.000 Übernachtungen hat.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow bilden gemäß § 4a KurortG M-V die Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“.
Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur Tourismus und Arbeit gestellt.
Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow werden bis zum Saisonbeginn 2024 die jeweiligen Satzungen zur Erhebung einer Kurabgabe beschließen.
Die Satzungen sollen in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ harmonisiert werden.
Es ist beabsichtigt, das AVS-Meldescheinsystem im Rahmen des Projektes „Modellregion Seenplatte Rundum“ für die Erhebung der Kurabgabe zu nutzen.
Anlagen zur Vorlage
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231,6 kB
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