22.05.2023 - 6 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Planer Herr Teetz erläutert kurz die Neufassung, in der die Wohnbebauung aus dem Inhalt entfernt wurde.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass durch den Artenschutzfachbeitrag der Lebensraum der Lurche bemängelt wurde, deshalb wurde der Grünstreifen verlegt.

Die Straße wurde parallel zur Bahnstrecke gelegt, um eine eventuelle Mitnutzung der Bahn nicht auszuschließen.

Weiterhin berichtet Herr Müller, dass durch den Denkmalschutz die Genehmigung für den Abriss der Gebäude erteilt wurde.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 34 Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung  während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2  Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage