17.03.2022 - 12 Kalkulation Hafengebühren/ Erste Änderungssatzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Peenestadt Neukalen befindet sind in der Haushaltssicherung und ist angehalten die Erträge im Haushalt zu optimieren.
Es wird nach Beratung im Bauausschuss folgender abweichender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht:
Artikel 1 der Satzung ändert sich wie folgt:
Im § 3 „Bemessung der Benutzungsgebühren“ werden die Gebührensätze wie folgt
geändert:
Abs. (1) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 2,00 €
Abs. (2) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 1,00 €
Abs. (3) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 60,00 €
Abs. (4) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 1,00 €
Abs. (5) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 0,00 €
Abs. (6) Für die Benutzung des Caravanstellplatzes werden erhoben 15,00 €/Tag
Abs. (7) Für die Nutzung der Ver- und Entsorgungsanlagen im Hafen (einschließlich Caravanstellplatz) werden folgende Gebühren und Münzautomaten erhoben:
- für Strom2,00 €/kWh
- für Trinkwasser2,00 €/100 Liter
- für Duschen1,00 €/Duschvorgang
Die Verwaltung wird beauftragt die restlichen Gebührensatzungen zu aktualisieren und zu kalkulieren.
Beschluss:
Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung (KV M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird die beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024.
Die erste Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung wird beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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177,3 kB
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278,5 kB
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3
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1,2 MB
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