01.03.2022 - 9 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Information:

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2021 ist die in der Anlage aufgeführte Spende bei der Gemeinde Basedow für den angegebenen Zweck eingegangen.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Information zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2416&TOLFDNR=22333&selfaction=print