01.12.2022 - 7 Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Winter merkt an, dass alle Ortsteile aufgeführt werden sollten.

 

Es kann sich allerdings auch auf die Gemarkung beziehen.

 

Dies sollte noch einmal geprüft werden.

 

Des Weiteren sind einige Paragraphen aufgeführt, die aus der Beschlussvorlage nicht ersichtlich bzw. nicht erkennbar sind.

 

Frau Bohnenstädt fragt an, ob es sich hier um die Erhöhung um 1,50€ handelt. Herr Kahlert bestätigt dies und weist auf die Verbandsversammlung am 07.12.2022 hin. Entscheidend ist der Hebesatz.

 

Lt. Herrn Axel Müller erklärt anhand der Stadt Neukalen den Verfahrensablauf. Es gibt kaum noch Firmen, die sich auf Ausschreibungen dieser Art bewerben bzw. die einzelnen Unternehmen treiben so die Preise hoch.

 

Herr Kahlert schlägt Folgendes vor.

Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschlussvorschlag zu und bittet um Prüfung der Wirtschaftlichkeit zum Bau eines neuen Bauhofes anstatt des derzeitigen Standortes.

 

 

 

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Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  2. Die beigefügte Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschlussvorschlag zu und bittet um Prüfung der Wirtschaftlichkeit zum Bau eines neuen Bauhofes anstatt des derzeitigen Standortes.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage