06.12.2022 - 5 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Errichtung eines Lagerplatzes für Natursteine in Gessin

Herr Kleist übergibt Herrn Reinholz die Petition.

Herr Reinholz erläutert zu dem Beschluss aus dem Bauantrag, dass es sich in diesem Fall lediglich um eine Nutzungsänderung handelt. Das Amt hat sich im Vorfeld beim Bauamt des Landkreises erkundigt. Die Antwort vom LK wird von Herrn Reinholz verlesen: Es sind keine baulichen Anlagen geplant. Der §35 kommt nicht zum Tragen. Es wird lediglich eine Industriebrache wieder nutzbar gemacht. Umwelt und Naturschutz, keine Belastungen für Mensch und Tier, Beseitigung einer Altlast.

Besitzer dieser Fläche ist immer noch die Firma Strabag. Herr Lüthke pachtet diese Fläche und möchte, lt. eigener Aussage, diese Fläche nur als Lagerplatz nutzen. Herr Lüthke schätzt die Fahrten der LKW’s auf ca. 4 am Tag ein.

 

Herr Wetzel hat sich ebenfalls mit der Problematik beschäftigt. Lt. seiner Aussage liegt der Antrag schon seit Juni in LK und Antworten auf gestellte Fragen blieben jedoch aus.

 

Für Bebauung müsste sich Herr Lüthke das Einverständnis des Eigentümers einholen und einen Bauantrag stellen. Einer Bebauung, so sind sich alle Gemeindevertreter einig, wird die Gemeindevertretung nicht zustimmen, so Herr Reinholz. Der Landkreis kann jedoch auch ohne Zustimmung der Gemeinde Zustimmung erteilen.

 

Herr Kleist führt aus, dass allein die Errichtung eines Lagerplatzes nach §5 der Landesbauverordnung eine Bebauung ist. ES muss keine Bebauung erfolgen. In diesem Fall ist dies ein Bauantrag. Seinerzeit hatte die Firma Strabag keine Baugenehmigung sondern nur eine Betriebserlaubnis für 20 Jahre.

 

Herr Wetzel schlägt vor, diesen Antrag zurückzustellen und einen Termin mit dem Landkreis zu vereinbaren.

 

Frau Stern beschwert sich über den Lärm auf dem Gelände der bis ins Unterdorf zu hören ist.

 

Herr Reinholz weißt darauf hin, dass die Firma Auflagen (Lärmbelästigung) hat, die sie einhalten muss. Auch andere Einwohner von Basedow haben mit Lärm durch LKW’s oder auch durch die derzeitigen Straßenbaumaßnahmen zu ertragen.

 

Frau Ziggel bittet nochmals um Prüfung dieses Antrages. (planerisch, Abstandserlass, Lärmbelästigung)

 

Im Zuge der Begehung mit Herrn Kaufmann wurde ebenfalls schon auf eine Prüfung hingewiesen, so Herr Reinholz.

 

Bei einer Begehung im Jahr 2021 mit Herrn Banek, wies er darauf hin, dass auf dem Gelände keine Nutzung mehr drauf ist. Wenn eine Nutzung erfolgen soll, muss ein B-Plan erstellt werden, so Herr Wetzel.

 

Herr Reinholz lässt dieses noch einmal im Bauamt überprüfen. Dem Antrag wurde bisher im Bauausschuss einstimmig zugestimmt.

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