05.12.2022 - 9 Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ebeling führt aus, dass am 07.12.2022 eine Versammlung des Wasser-und Bodenverbandes geplant wird. In dieser wird Position für den weiteren Werdeganges bezogen. Die Beiträge steigen von Jahr zu Jahr. Deshalb ist ein eigener Bauhof geplant, um eigenständiger zu werden und kleinere Reparaturen schneller und kostengünstiger durchzuführen. Dieser ist im Industriegebiet Mühlenfeld Malchin geplant. Es sollen zwei 2 Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch Herr Schacht vom Wasserzweckverband, der diesen Schritt schon vor einigen Jahren gegangen ist, kann nur bestätigen, dass es flexibler ist, einen eigenen Bauhof zu betreiben.

 

Herr Wolf sieht dies eher kritisch.

 

Beim Wasser- und Bodenverband wurde dazu eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, so Frau Rißer. Eine Alternative wäre, dass alles so bleibt wie es bisher ist und die Leistungen weiterhin eingekauft werden. Hierbei erhöht sich die Beitragseinheit um 3,00€. Die kostengünstigere Variante war jedoch der Bau eines eigenen Bauhofes. Die Beitragseinheit würde in diesem Fall um 1,50€ steigen.

 

Herr Neumann gibt zu bedenken, dass die 1,50€ vielleicht in naher Zukunft nicht ausreichen und dann doch noch eine Erhöhung bis 3,00€ auf die Gemeinden zu kommt. Er hofft, dass der Preis stabil bleibt.

 

Es könnten doch eventuell auch vorhandene Immobilien genutzt werden, so Frau Eckardt.

 

Frau Rißer erläutert, dass könnte zur Sicherheit auch immer noch ein Prüfauftrag sein.

 

Herr Ebeling empfiehlt diesem Beschluss unter dem Zusatz:

-          Prüfung des Standortes und wirtschaftliche Alternativen in Erwägung gezogen werden sollen

 

 

 

 

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Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  2. Die beigefügte Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen

 

Zusatz:

  1. Der Prüfung des Standortes soll erfolgen.
  2. Wirtschaftliche Alternativen sollen in Erwägung gezogen werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2408&TOLFDNR=23509&selfaction=print