15.09.2022 - 9 Aufhebung des Beschlusses 2019/GIE/058 und Besc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahlert verliest die Beschlussvorlage. 

 

Herr Friedrich gibt zu bedenken, dass das Stiefelgeld eine Erstattung für die Reinigung der Bekleidung und der entstandenen Fahrtkosten sein sollte und nicht der Kameradschaftspflege dienen sollte. Er stimmt sich gegen die einmalige Auszahlung an die gesamte FFw aus, zumal es die wirtschaftliche Lage der Gemeinde, aus seiner Sicht nicht zulässt.

 

Herr Ziesemer spricht sich für die einmalige Zahlung als Kameradschaftspflege aus. Aus seiner Sicht, wäre der Verwaltungsaufwand deutlich höher ein Stiefelgeld an jeden einzelnen Kameraden auszuzahlen.

 

Frau Kahlert erkundigt sich, ob die Beträge schon mal kalkuliert worden sind.

 

Herr Kahlert bestätigt, dass auch das Stiefelgeld im Durchschnitt bei 800€-1000€ pro Jahr beträgt. Dieses wäre aber von den Einsätzen her, sehr unterschiedlich.

 

Herr Soldwisch ist auch dafür und weißt darauf hin, dass die FFw Gielow auch in anderen Gemeinden im Einsatz ist.

 

Frau Winter gibt zu bedenken, dass alle Vereine derzeit in schwieriger finanzieller Lage sind. Sie lehnt es ab, bei dieser Haushaltslage freiwillige Ausgaben zu tätigen.

 

Herr Ziesemer und Herr Kahlert weisen darauf hin, dass im Vorfeld das Stiefelgeld auch genehmigt wurde. Der Betrag soll u.a. für T-Shirts eingesetzt werden. Unter den Kameraden  sind sich alle einig.

 

Frau Kahlert macht noch einmal auf die Diskrepanz unter den Kameraden aufmerksam. Es soll kein Neid entstehen, wenn ein Kamerad aus beruflichen Gründen nicht zum Einsatz fahren kann.

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Beschluss:

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung mit der Vorlagen-Nr: 2019/GIE/058 vom 21.11.2019 wird aufgehoben.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt einen jährlichen Betrag in Höhe von 1.000,00 € zur allgemeinen Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gielow im Produkt 1.2.6.05 (Feuerwehr) einzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

2

 

 

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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