21.04.2022 - 10 Beschluss über die Billigung und frühzeitige Öf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im zweiten Absatz wird die 4 durch die 5. Änderung ausgetauscht.

Herr Jennerjahn macht kurze Ausführungen. Unter anderen musste die Stadt Ausgleichsflächen schaffen und sieht von Gewerbeflächen an der Darguner Str. ab.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen billigt den vorliegenden Vorentwurf über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes  einschließlich Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage