07.12.2022 - 21 Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Skotnik kritisiert die geplante Gründung eines Bauhofes, die über 10 %-ige Erhöhung der Gebühren und die Belastung der Bürger. Er teilt mit, dass die AfD-Fraktion der Satzung nicht zustimmen wird.

Herr Müller erklärt, dass die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung eine Pflichtaufgabe ist. Der Vorstand des WBV wurde gebeten, Alternativen zu den Kostensteigerungen zu finden. Im Ergebnis wurde im Mai d.J. vorgestellt, dass mit der Einrichtung eines eigenen Bauhofes eine Beitragserhöhung von 1,50 Euro/je Einheit, mit der weiteren Vergabe an Fremdfirmen 3 Euro/je Einheit gerechnet werden müssen. Dazu wurde sehr kritisch diskutiert. Da es am Markt immer weniger Firmen gibt, die diese Leistungen anbieten und entsprechende Preise aufrufen, wurde im Interesse der Bürger der Gründung eines Bauhofes zugestimmt. Dies ist auf Dauer die wirtschaftlichste Lösung.

Reduzieren

Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben. 
  2. Die beigefügte Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

 

 

Nein-Stimmen:

3

 

 

Enthaltungen:

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage