05.10.2022 - 11 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 05.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kullick fragt, ob Herr Müller eine Aussage zum Sachstand RAW-Gelände geben kann.
Herr Müller teilt mit, dass die Erschließungspläne derzeit erarbeitet werden, er aber mit dem Denkmalschutz bisher nicht weiter gekommen ist, da noch Hallen abgerissen werden sollen.
Ab der nächsten Woche sind erste Grundstücksverkäufe geplant. Diese werden zunächst unvermessen verkauft. Um Kosten zu sparen, erfolgt die Vermessung nach der Erschließung.
Beschluss:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 „Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/2 und 1/13 in der Flur 9 der Gemarkung Malchin sowie die Flurstücke 135 – 139, 140/1 tlw., 140/2, 141/1 tlw., 141/2, 142/1 tlw., 142/2, 143 und 161/2 in der Flur 8 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 6 ha. (s. anliegender Lageplan mit Geltungsbereich).
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Wiedernutzbarmachung der vorhandenen Brachflächen durch eine Umwandlung in
Gewerbeflächen
Das B-Planverfahren soll als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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555,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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604,2 kB
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