17.01.2022 - 11 Abbruch eines denkmalgeschützen Hallenhauses in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Malchin
- Datum:
- Mo., 17.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Skotnik bemängelt das Nichtagieren des Eigentümers und der Denkmalschutzbehörde, sodass der Verfall unaufschiebbar war. Die Außenwände sind noch intakt und allgemein spricht er sich gegen den Abriss dieses Hallenhauses aus. Weiterhin schlägt er vor, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Denkmalschutzbehörde zu erheben, aufgrund des Nichthandelns.
Der Bürgermeister entgegnet, dass sich der Eigentümer um eine Instandhaltung bemüht hat, es aber ein große finanzielle Herausforderung darstellt. Der Denkmalschutz ergreift als erstes Maßnahmen, die dem Schutze vor Gefahren dienen und das Gebäude sichern sollen, dieses wurde bereits früh veranlasst. Den Vorbesitzern war es nicht gelungen ein tragbares Konzept zur Gebäudenutzung aufzustellen, das eine Finanzierung ermöglicht hätte. Deshalb der lange Leerstand.
Herr Süssig als Salemer Einwohner bestätigt dies.
Frau Bremer sagt abschließend, dass das Amt keinen weiteren Handlungsspielraum hat. Außerdem würde kein denkmalgeschützes Gut mehr vorhanden sein, wenn das gesamte Hallenhaus erneurt werden würde.
