08.09.2010 - 9 Verwendung des Jahresgewinns der WOGEMA mbH per...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 08.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBI - Zentrale Verwaltung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Dr. Mahnke stellt den Antrag, den Jahresgewinn in voller Höhe bei der WOGEMA zu belassen, also keine Ausschüttung an die Stadt zuzuführen.
Zu diesem abweichenden Antrag wird zuerst abgestimmt. Dieser Antrag kann sich mit acht Ja-Stimmen bei acht Gegenstimmen nicht durchsetzen.
Der Verwaltungsvorschlag kann sich in der folgenden Abstimmung ebenfalls nicht durchsetzen.
Beschlussvorschlag:
Der nachfolgend genannte Beschluss des Bürgermeisters in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA am 20.08.2010 zur Gewinnverwendung 2009 wird bestätigt:
Vom Jahresgewinn der WOGEMA in Höhe von 186.271,66 ist ein Betrag von 40.000 an den Gesellschafter, die Stadt Malchin, auszuschütten. Der Restbetrag des Jahresgewinns ist den Gewinnrücklagen zuzuführen.
